Fischereipatente

 

 

Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird die Fischerei über das Patentsystem geregelt. Das Fischereiregal liegt beim Kanton.
Damit kann der Fischereiverein Appenzell keine Patente vergeben oder bestimmen wer fischen darf.

 

Für ausserkantonale Gäste existieren folgende Patente:

  • Wochenpatent: Es kostet rund sFr 100.- und berechtigt zur Fischerei an allen Bächen und Seen (natürlich exklusive Schongewässer)
  • Tagespatent: Es kostet rund sFr 40.- und berechtigt nur zur Fischerei an den Seen. An den Fliessgewässern darf damit nicht gefischt werden
  • Saisonpatente werden nur an Kantonseinwohner abgegeben, die wenigstens drei Monate vor dessen Erwerb den Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. begründet haben.

 

Gäste mögen bitte zudem folgende Punkte beachten:

  • Jugendliche sind zum Bezug eines Patentes berechtigt, wenn sie das 12. Altersjahr vollendet haben oder während des Bezugsjahres vollenden und den Kantonalen Fähigkeitsausweis besitzen. Für den Bezug von Wochen- und Tagespatenten wird neben dem Kantonalen Fähigkeitsausweis auch der Besitz des Schweizer Sportfischerbrevets ,oder eines anderen Kantonalen Ausweises anerkannt.
  • Jugendliche Patentinhaber dürfen nur in Begleitung eines Patentinhabers, welcher das 15. Altersjahr im Bezugsjahr vollendet oder älter ist, oder einer patentberechtigten volljährigen Person fischen, es sei denn, sie vollenden selber das 15. Altersjahr im Bezugsjahr oder sind älter.
  • Der Sonntag ist bei uns an allen Gewässern Schontag. Die Fischerei ist am Sonntag nicht erlaubt.
  • Einzige Patentausgabestelle ist die Kantonale Verwaltung, Verwaltungspolizei, Marktgasse, 9050 Appenzell.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Fischereiverordnung unseres Kantons. Petri Heil.